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Rechtsanwaltskanzlei Bartel
So wichtig der Fall für Sie ist, so wichtig ist er für uns.
Internetrecht
Das Internetrecht befasst sich mit den Rechtsproblemen, die mit der Nutzung des Internets einhergehen. Im engeren Sinne stellt es kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern wird gemeinhin als sogenannte Schnittstelle aller Rechtsgebiete mit Bezug zum Internet bezeichnet.
Hervorzuheben sind hier besonders das Urheberrecht (Tauschbörsen, Filesharing, Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, Abmahnung), das Marken- und Namensrecht (Domainrecht), das Vertrags- und Verbraucherrecht aus dem BGB (sogenannter E-Commerce, Internet-Auktionen, E-Mail-Konten), das Wettbewerbsrecht und das Datenschutzrecht. Ferner können sich strafrechtliche Fragestellungen ergeben (Pornografie, Hacken).
Das Internet als globales Netzwerk hat selbstverständlich auch Bezüge zum Internationalen Privatrecht (s.u.) und Verfahrensrecht.
Verkehrsrecht  
Der heutige Straßenverkehr stellt vielfältige und komplexe Anforderungen an alle, die daran teilnehmen. Schnell kann eine kleine Unaufmerksamkeit gravierende Folgen nach sich ziehen. Ist ein Unfall passiert, sind oft Sach- und Personenschäden geltend zu machen, droht die Auseinandersetzung mit dem Unfallgegner und Versicherungen.
Aber auch Sachverhalte mit straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Bezügen, alkoholbedingte Delikte, drohende Fahrerlaubnisentziehungen und Fahrverbote können dazu führen, dass sich der Betroffene unversehends in einer für ihn schwer zu überblickenden Situation wiederfindet.
Um Fristen zu wahren, Rechtspositionen zu sichern und durchzusetzen, ist es daher äußerst wichtig, die Bearbeitung eines verkehrsrechtlichen Falles unverzüglich in rechtsanwaltliche Hände zu übergeben. Um die Herausforderungen anwaltlicher Arbeit wissend, ist es unser Bestreben, Ihnen in jeder Phase des Mandats kompetente Beratung und Interessenvertretung anzubieten.
Internationales Privatrecht  
Der Fall mit Auslandsbezug. In unserer heutigen international vernetzten Welt kann es jeden betreffen: Den Unternehmer, der im zwischenstaatlichen Güteraustausch Handel betreibt, den Privatmann, der einen Einkauf im Ausland tätigt oder auch den Internetnutzer im Grenzen überschreitenden globalen Netzwerk (siehe „Internetrecht”).
Ein Unfall im Nachbarland wirft ebenso Fragen auf, die anhand des Internationalen Privatrechts zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Heirat in Las Vegas, die doch nicht von Dauer sein sollte. Die Möglichkeiten der Sachverhalte sind ebenso vielfältig wie es Rechtsordnungen gibt.
Bei einer Vielzahl internationaler Verträge und Abkommen stellt sich dann immer die Frage, welches Recht zur Anwendung kommt, welche Rechtsfolgen im ermittelten materiellen Recht zu erwarten sind und wie es um die prozessuale Durchsetzung von Rechtspositionen steht.
In diesem komplexen Rechtsgebiet möchten wir durch unsere Tätigkeit Zusammenhänge durchschaubar machen und Ihnen dadurch behilflich sein, für Sie rechtsvorteilhafte Entscheidungen treffen zu können.
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