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Rechtsanwaltskanzlei Bartel
Die Pflicht zur Information.
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Inhaltlich verantwortlich

Rechtsanwaltskanzlei Bartel
Rechtsanwalt Matthias Bartel
Mainzer Str. 21
65185 Wiesbaden

Telefon +49 611. 987 16-00
Telefax +49 611. 987 16-36
E-Mail mail@anwalt-in-wiesbaden.de
URL www.anwalt-in-wiesbaden.de
www.rechtsanwalt-bartel.de
www.ra-bartel.de
§ 5 Telemediengesetz (TMG)
Die Informationspflichten, die vormals in § 6 TDG niedergelegt waren, finden sich nun inhaltsgleich (außer redaktionellen Änderungen) in § 5 TMG. Die Informationspflichten gelten auch für die Anwaltshomepage. Anwälte sind verpflichtet, auf die berufsrechtlichen Regelungen hinzuweisen. Ausreichend ist ein Link auf eine entsprechende Sammlung im Netz. Die BRAK gestattet ausdrücklich eine Verlinkung auf die Rubrik „Berufsregeln”.

Aufsichtsbehörde i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland (Berufsbezeichnung, verleihender Staat).

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 27a UstG):
USt-IdNr. DE260159297

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)

Die genannten Regelungen finden Sie in ihrer jeweils neuesten Fassung unter der Rubrik „Berufsrecht” auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) unter www.brak.de

Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung:
§ 4 Ziffer 1 AVB-P
Soweit in den Besonderen Vereinbarungen nicht ausdrücklich abweichend geregelt, bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug.
Ferner regeln die Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten (einschließlich des Rechtsanwaltsbereiches bei Anwaltsnotaren)
und Patentanwälten unter III Ziffer 4 hierzu:
Versicherungsumfang bei Auslandsbezug
Abweichend von § 4 Ziffer 1 AVB-P bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechts- oder Patentanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Für vom Versicherungsschutz umfasste Haftpflichtansprüche, für die der Versicherungsnehmer vor außereuropäischen Gerichten in Anspruch genommen wird, besteht Leistungspflicht nur in Höhe der Mindestpflichtversicherungssumme.

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